Dokumente / Unterlagen Standesamt
Die Ehepartner haben grundsätzlich persönlich zur Eheanmeldung beim Standesamt zu erscheinen (Ausnahmen sind möglich)
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Dokument |
Erläuterung |
Woher? |
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Personalausweis- oder Reisepass |
Persönliches Legitimationspapier |
Unterlage müßte dem Partner vorliegen. |
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Aufenthaltsbescheinigung |
Auskunft über den Familienstand, |
Meldebehörde |
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Personenstandsurkunde |
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der der Eltern, wenn die Eheschließung nach dem 1.1.58 im Bundesgebiet erfolgte |
Besteht die Ehe der Eltern noch: |
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Ablichtung des Geburtseintrags |
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Vom Standesamt des Geburtsortes von Braut und Bräutigam |
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Diplom-, Promotionsurkunde |
Der akademische Grad kann auf Wunsch und bei nachweis mit in die Heiratsurkunde aufgenommen werden. |
Unterlage müßte dem Partner vorliegen. |
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Nachweis der Staatsangehörigkeit |
Speziell bei Ausländern |
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Vollmacht |
Kann ein Ehepartner aus wichtigem Grund zur Eheanmeldung nicht erscheinen, so kann er jemanden bevollmächtigen. |
Standesamt |
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Heiratsurkunden |
Heiratsukunden aus früheren Ehen sind mit den rechtskräftigen Scheidungsurteilen vorzulegen, sofern die Eheschließenden bereits verheiratet waren. |
Unterlage müßte dem Partner vorliegen. |
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Scheidungsurkunde |
Heiratsukunden aus früheren Ehen sind mit den rechtskräftigen Scheidungsurteilen vorzulegen, sofern die Eheschließenden bereits verheiratet waren. |
Unterlage müßte dem Partner vorliegen. |
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