Verfasst am: 24.01.2007 18:34 Titel: Die rechtliche Seite einer Freien Trauung
Liebe Brautpaare,
immer wieder werde ich danach gefragt, wie es mit der rechtlichen Gültigkeit Freier Trauungszeremonien durch Freie Theologen bestellt ist.
Also:
(Staats -) rechtliche Gültigkeit hat allein die standesamtliche Eheschließung oder standesamtliche Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.
Ob danach eine kirchliche Vermählung oder - wo dies praktiziert wird - eine Segnung in einem Gottesdienst oder ob eine Freie (meint: "nicht - kirchliche") Trauungszeremonie stattfindet, liegt allein im persönlichen Ermessen und in den Bedürfnissen des Paares.
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