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Norbert Gast
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Verfasst am: 01.02.2006 13:30 Titel: Hochzeit auf einem Schiff durch Kapitän |
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Hallo
wir wollen im September heiraten und überlegen ein kleines Schiff zu chartern und die Trauung auf Bodensee durchzuführen. Kennt sich jemand damit aus
Darf ein Kapitän rechtsgültig trauen oder müssen wir doch in ein Standesamt?
Wäre dankbar wenn uns jemand weiterhelfen kann
Gruss Norbert |
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AFrika78
Anmeldedatum: 17.10.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 17.10.2006 19:56 Titel: Re: Hochzeit auf einem Schiff durch Kapitän |
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Hallo Norbert,
wollte mal fragen, was aus der Hochzeit am bodensee geworden ist?
so was ähliches planen wir nämlich auch.
leider habe ich keine antwort zu deiner Frage gefunden, schade. hätte mich auch brennend interessiert.
kann es nun der Kapitän machen?
danke für eine schnelle antwort
Annette |
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Temptation Gast
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Verfasst am: 24.10.2006 15:05 Titel: |
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Soweit mir bekannt, kann man sich standesamtlich nach deutschem Recht nicht auf See trauen lassen. In den heimischen Gewässern geht es meines wissens nur, solange das Schiff im Hafen anliegt. Nach der Trauung kann man dann aber natürlich auf dem Fluss oder dem See fahren.
gegoogelt:
Beachten sollte man allerdings, dass Schiffe recht teuer sind. € 150,00 - 200,00 pro Stunde kosten schon die günstigeren. Manche haben auch eine Mindestmietzeit bzw. einen Minimumpreis. Wichtig ist auch die Frage, ab wann die Mietzeit beginnt. Manchmal wird das schon ab dem Moment berechnet, ab dem das Schiff von seiner Heimanlegestelle (wenn ihr dort nicht einsteigt) zu Eurer Wunschanlegestelle fährt. Also vorab genau nach den Preisen erkundigen. Oft sind die Schiffe, die in den Großstädten beheimatet sind, teurer, als die aus kleineren Städten. Da gibt es enorme Unterschiede.
Damit sich die Gäste z.B. bei Abendveranstaltungen nicht so eingepfercht fühlen, bzw. nach Hause können, wenn sie das möchten, machen wir es bei unseren Festen so, dass das Schiff entweder ab einem gewissen Zeitpunkt durchgehend anliegt oder z.B. ab 23.00/24.00 Uhr das Schiff einmal pro Stunde anlegt. Man muss allerdings auch berechnen - gerade, wenn das Schiff länger anliegt - dass die Schiffe zahlen müssen, wenn sie nicht an einer eigenen Anlegestelle anliegen. Oft wird nach Zeit bezahlt.
Wenn Ihr "nur" Kaffee/Kuchen und/oder Sektempfang auf dem Schiff machen möchtet, würde ich das Ganze nicht sehrviel länger als ca. 2 Stunden machen. 3-4 Stunden ist für jedes Kaffeetrinken zu lang, egal ob auf dem Schiff oder an Land. Da kann schon mal die Stimmung abfallen, wenn nichts neues passiert.
Bei den standesamtlichen Trauugen auf den Schiffen ist es immernoch so, dass das Schiff dafür im Hafen liegen muss. Erst nach der Trauung darf das Schiff ablegen. Kirchliche Trauungen auf Schiffen sind mir nicht bekannt; dann höchstens mit einem freien Theologen.
Die meisten Ausflugsschiffe können auch für Feierlichkeiten gechartered werden. Ansprechpartner solltest Du über die Touri-Büros der jeweiligen Orte bekommen.
Es ist gut, dass Ihr Euch frühzeitig erkundigt, denn ab Mai sind die Schiffe besonders an den Wochenenden schnell verplant.
Was Schiffspreise angeht, so kostet ein Schiff in Eurer Größe (also für ca. 70 Personen in einem Raum/Deck)für eine Feier hier bei uns im Rhein-Main-Gebiet z.B. mind. € 1500,00. Bei manchen Anbietern wesentlich mehr. Das ist die reine Schiffsmiete ohne Essen, Getränke etc. Vielleicht geht das in manchen Gegenden etwas günstiger aber wahrscheinlich nicht so viel. Darüber sollte man sich natürlich im Klaren sein.
Auch sollte man bei einem Schiff bedenken, dass es sehr langsam fährt und auf Flüssen oftmals auch durch Schleusen aufgehalten wird. Wer also eine gewisse Strecke zurück legen möchte, sollte sich vorher genau erkundigen, was machbar ist.
Dann hat ein Schiff natürlich noch das Problem, dass die Gäste nicht so einfach von Bord gehen können, wie sie das vielleicht möchten. Daher empfehlen wir, dass das Schiff ab einer gewissen Uhrzeit (z.B. 23.00/24.00 Uhr) entweder im Hafen durchgängig anlegt oder ab dann vielleicht jede Stunde einmal kurz anlegt, damit die Gäste, die möchten, dann von Bord gehen können. |
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gero14
Anmeldedatum: 04.01.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 04.01.2007 00:27 Titel: Trauung auf See |
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Ich hab da was gefunden zum Thema "Trauung auf See" leider ist der Artikel von 1997.
ZEIT-Serie "Stimmt's ?": Kapitäne dürfen auf hoher See Trauungen durchführen
Christoph Drösser
Stimmt nicht. Der Kapitän ist zwar die höchste Autorität auf einem Schiff, aber an Recht und Gesetz des Landes gebunden, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Es gibt in allen Staaten Bestimmungen, die regeln, wer heiratswillige Paare trauen darf. In Deutschland zum Beispiel sagt Paragraph 11 des Gesetzes über die Eheschließung klipp und klar: "Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat."
Ein Kapitän, der eine Trauungszeremonie durchführen wollte, müßte also gleichzeitig Standesbeamter sein. Doch von einer solchen Doppelqualifikation eines deutschen Schiffsführers hat man bislang nicht gehört. Es gibt zwar ein aus dem Jahr 1950 stammendes Gesetz über die Anerkennung sogenannter Nottrauungen, aber auch bei denen muß zwingend ein Standesbeamter anwesend sein. Und es geht dabei um wirkliche Notlagen wie lebensbedrohende Krankheiten, nicht um spontane Heiratsgelüste bei einer Butterfahrt auf der Ostsee.
Weil sich die Legende trotzdem hartnäckig hält, haben einige Länder sogar explizite Rechtsvorschriften erlassen, um den Trauungsunfug auf See zu unterbinden. Bei der U. S. Navy zum Beispiel heißt es eindeutig: "Der kommandierende Offizier darf an Bord seines Schiffes oder Flugzeuges keine Trauungszeremonie durchführen" (Code of Federal Regulations, 32 CFR 700 716). Ist das Schiff im Staat New York registriert, droht dem Käpt'n bei Zuwiderhandlung sogar Gefängnis. Auch die britische Handelsmarine läßt ihre Kapitäne nicht im unklaren über die Ungültigkeit von Hochseetrauungen. In einem berühmt gewordenen Fall wurde freilich nachträglich eine auf See geschlossene Ehe anerkannt. In dem Verfahren Fisher gegen Fisher erklärte im Jahr 1929 das Appellationsgericht von New York, daß die Ehe gültig sei, weil kein Gesetz ausdrücklich dagegen spreche. Dazu muß aber gesagt werden, daß in angelsächsischen Ländern oft noch das Prinzip des common law angewandt wird; demnach kann eine Ehe auch dann rechtmäßig geschlossen sein, wenn sie nicht durch offizielle Stellen abgesegnet wird. In diesem Falle wäre aber auch nicht der Kapitän vonnöten gewesen, es hätte auch ein einfacher Schiffsjunge getan.
Trotz der zumindest in Deutschland eindeutigen Rechtslage wollen sich immer mehr Paare auf schwankenden Planken das Jawort geben. Und deshalb haben findige Köpfe auch Möglichkeiten gefunden. Eine Zeitlang gab es tatsächlich vier Kapitäne mit Trauungsbefugnis. Sie waren vom schwedischen Staat ausdrücklich ermächtigt worden, auf dem Kreuzfahrtschiff Nils Holgersson Ehen zu schließen, die auch in Deutschland anerkannt wurden. Die Kapitäne waren sozusagen Standesbeamte ehrenhalber (seit 1993 ist das nicht mehr möglich, weil die Schiffahrtslinie jetzt eine rein deutsche Firma ist).
In Hamburg kann man sich auf einem Alsterschiffchen trauen lassen - von einem mitfahrenden Standesbeamten. Ansonsten gelten die Hinweisschilder, die es auf einigen Vergnügungsdampfern geben soll: "Alle vom Kapitän durchgeführten Eheschließungen haben nur für die Dauer der Reise Gültigkeit." |
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