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kann ich meine erste Ehe vor meiner zukünftigen vertuschen?

 
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goldritter



Anmeldedatum: 12.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.04.2006 07:46    Titel: kann ich meine erste Ehe vor meiner zukünftigen vertuschen?

Hallo Forum,

das hört sich jetzt vielleicht seltsam an, aber es hat seine Gründe, ich war in sehr jungen Jahren verheiratet und habe auch ein Kind - aber das kommt alles aus einer iranischen Großfamilie, es war ein Unfall und ich wurde mehr oder weniger gezwungen zu heiraten (lange Geschichte und sehr sehr grausam...).

Jetzt bin ich mit einer Russin zusammen und wir wollen heiraten, in Deutschland, ihr war immer wichtig, dass ihr Mann kein Kind hat. Und ich will sie auch in dem Glauben lassen, letztendlich habe ich überhaupt keinen Kontakt zu meinem Kind und bin geschieden - ich will einfach nicht wochenlang erklären, für etwas was nicht mehr in meinem Leben ist und sie dadurch nur verwirren und in ihr einiges zerstören was überhaupt nicht notwendig ist.

Ich kann mich nicht mehr an die Formalitäten erinnern, daher meine Frage, bekommt sie etwas von meinen Dokumenten mit? Ist es nicht so, dass jeder von uns seine Anträge stellt mit Nachweisen über Familienbuch etc und sie nur in dem Moment meinen Steckbrief liest wenn sie vor dem "Eherichter" unterschreibt?

Gruß
goldritter
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Temptation
Gast





BeitragVerfasst am: 12.04.2006 09:51    Titel:

Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben:
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie

- beide noch nicht verheiratet waren
- volljährig sind
- keine Kinder haben
- beide deutsche Staatsangehörige sind:

gültiger Personalausweis oder Reisepass


Aufenthaltsbescheinigung als Nachweis Ihres Wohnortes, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Meldebehörde (in Dinslaken beim Bürgerbüro) des Hauptwohnsitzes


Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder Abstammungsurkunde als Nachweis über Ihre Geburt. Diesen Nachweis erbringen Sie, wenn

Ihre Eltern nach dem 31.12.1957 im Inland die Ehe geschlossen haben und Sie Ihre erste Ehe schließen, durch eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs Ihrer Eltern (nicht älter als 6 Monate); es ist nicht mit dem Familienstammbuch Ihrer Eltern identisch. Die beglaubigte Abschrift des in Form einer Karteikarte geführten Familienbuchs Ihrer Eltern erhalten Sie bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung beim Standesamt des Wohnsitzes Ihrer Eltern.
Ihre Eltern vor dem 01.01.58 im Inland die Ehe geschlossen haben und Sie in Deutschland geboren wurden, durch Ihre Abstammungsurkunde (nicht älter als 6 Monate). Sie erhalten die Urkunde durch Bestellung beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Sie in den neuen Bundesländerm geboren wurden und Ihre Eltern vor dem 03.10.1990 dort geheiratet haben, durch Ihre Abstammungsurkunde.

Die Abstammungsurkunde benötigen Sie auch, wenn Ihre Eltern im Ausland oder vor dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben und kein Familienbuch auf Antrag für deren Ehe angelegt wurde. Ferner wird eine solche Urkunde notwendig, sofern Sie als Kind angenommen wurden


Einen Nachweis über geführte akademische Grade, wenn diese eingetragen werden sollen (Promotions- oder Diplomurkunde bitte im Original vorlegen). Akademische Grade werden nur auf Wunsch in die Urkunden eingetragen. Bei im Ausland erworbenen akademischen Graden gelten Besonderheiten (z.B. Genehmigung durch das Kultusministerium). Einen Nachweis für Ihre Berufsbezeichnung benötigen Sie nur dann, wenn ein besonderes Verfahren zur Führung der Bezeichnung berechtigt (z.B. Approbation, Meisterbrief usw).


Wenn Sie bereits verheiratet waren, beachten Sie bitte folgendes:

An die Stelle der Familienbuchabschrift der Eltern tritt eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde, die Sie beim Standesamt des Geburtsortes erhalten.


Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe ist vorzulegen. In der Regel ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe, wenn die Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde. In das beim Standesamt geführte Familienbuch werden Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen. Die Abschrift ist bei Auflösung der Ehe durch Scheidung bis 1998 in der Regel beim Standesamt des Wohnortes des Mannes zum Zeitpunkt der Scheidung erhältlich. Bei Scheidung ab 1999 bekommen Sie die Abschrift in der Regel beim Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten. Bei Auflösung der Ehe durch Tod wird das Familienbuch beim Standesamt des Wohnsitzes des lebenden Ehegatten geführt. Hat die frühere Eheschließung vor dem 01.01.1958 - oder in der ehemaligen DDR vor dem 03.10.1990 stattgefunden, besorgen Sie sich bitte beim Standesamt der damaligen Eheschließung eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Angabe der Auflösung der Ehe.


Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.



In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)

-eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
-nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
-Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
-gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
-bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,

sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich beim Standesamt vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.

Die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache
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Silvia
Gast





BeitragVerfasst am: 27.04.2006 20:57    Titel:

Entschuldige die Direktheit,

ich finde, wenn Du Deiner Partnerin nicht ehrlich sagen kannst, was in Deiner Vergangenheit geschehen ist, basiert Eure ganze Beziehung auf einer Lüge und kann daher keine Zukunft haben!

Glaub´s mir: wenn ich meinem Partner d´raufkommen würde, dass er schon einmal verheiratet war und noch dazu ein Kind hat, vielleicht mit diversen Unterhaltszahlungen, weiß ich nicht, ob ich ihm je wieder vertrauen könnte....

Sag´ ihr alles, wenn sie Dich wirklich liebt und die "Richtige" für Dich ist, wird es die Beziehung aushalten.

Viel Glück und liebe Grüße,
Silvia
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sunshine



Anmeldedatum: 17.05.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.05.2006 18:18    Titel: Re: kann ich meine erste Ehe vor meiner zukünftigen vertusch

Hallo!

Also über kurz oder lang wird alles raus kommen. Jemand wird sich verplappern, jemand wird dich erkennen oder du wirst zu Unterhaltszahlungen aufgerufen. Was machst du denn wenn dein Kind alt genug ist und seinen leiblichen Vater treffen möchte. Eine Ehe mit einer so großen Lüge zu beginnen ist keine gute Ehe und vonvornherien zum scheitern verurteilt. Stell dir mal vor, ihr seit fünf Jahre glücklich verheiratet und durch irgendeinen blöden Zufall erfährt deine Frau, dass du ein Kind hast und auch schon verheiratet warst. Sie wird euer komplettes gemeinsames Leben in Frage stellen. Und dann?!?! Dann warst du viel Jahre lang glücklich und dann ist alles vorbei
Also mein Rat an dich. Sag ihr bitte auf jeden Fall die Wahrheit! Was würdest du tun, wenn Sie dir das verschweigen würde und du ihr nach langer Zeit drauf kommen würdest. Würdest du ihr das verzeihen?
Denke immer daran: "Was du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinem anderen tun."
liebe grüße
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joellevh



Anmeldedatum: 29.06.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 29.06.2006 14:45    Titel: Antworten auf nicht gestellte Fragen

@Silvia
@ sunshine
+@ ähnlich unreife Charaktere

[b]Der Mann hat hier eine Frage gestellt. Wenn ihr sie nicht beantworten könnt oder wollt - lasst es bleiben. [/b]

Von Frau zu Frau (?): Eure philisterhaft-heuchlerischen Belehrungen -die nicht nur direkt, sondern schlicht unverschämt sind- spart euch hingegen gefälligst. Ein ziemlich großer Teil der Menschheit lebt mW recht gut damit, dem Partner die volle persönliche Verantwortung darüber zu überlassen, wofür er -offen oder nicht- gerade stehen kann. Ich persönlich würde so etwas gar nicht von meinem Mann wissen wollen, da es meine heutige Beziehung nicht berührt. Und allein weil da vielleicht etwas aus tiefer Vergangenheit verschwiegen wird muss ich nicht um unser heutiges Vertrauensverhältnis fürchten - es sei denn, mir mangelt es an Selbstbewußtsein oder ich bin von Paranoia befallen.. Diese Einstellung mag dem Ausnahmefall deutscher Prinzipienreiterei und Utopieverliebtheit zuwiderlaufen. Das sollte euch aber nicht daran hindern, euch eurer guten Kinderstube zu erinnern - mir zumindest hat man beigebracht, Menschen, die eine Frage stellen, zu helfen - und nicht, ihnen sehr zweifelhafte Moralurteile in sehr aufgeblasener Weise aufzuzwängen.

[b]Und nun die eigentliche Antwort auf seine Frage: [/b]Du brauchst das nicht anzugeben. Höchst theoretisch könnte man so etwas bei Nachprfüfung deiner Person am Herkunftsstandesamt herausfinden. Faktisch sind deutsche Standesämter zu wenig venetzt, motiviert und datenschutz-paranoid, um dies zu tun. Also: keine Sorge.. und viel Glück euch beiden!!!
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Herr Milram
Gast





BeitragVerfasst am: 07.08.2006 09:13    Titel:

Eine ehemalige Hochzeit vertuschen? Ohje...

Theoretisch machbar, ich würde jedoch von solch einem Umstand dringenst abraten. Wenn alles rauskommt, und das wird es wahrscheinlich, dann ist, verständlicherweise, der Teufel los.

Solche Lügen sind keine Basis für eine Ehe.
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Missy
Gast





BeitragVerfasst am: 11.09.2006 21:15    Titel:

Ähm, um mal auf den so gut erzogenen Poster weiter oben Bezug zu nehmen, der hier scheinbar meint, die einzig richtige Antwort auf die oben genannte Frage zu geben:

Das Verschweigen einer bereits geschiedenen Ehe aus früheren Jahren kann sogar den neuen Ehepartner zur Annulierung der neu geschlossenen Ehe berechtigen, wenn er denn dann doch durch irgendeinen blöden Zufall irgendwann drauf kommt. Ist also nix von wegen "Du brauchst das nicht angeben", wie weiter oben geschrieben wurde...

Zum Anderen versteh ich das auch nicht wirklich, weshalb man so etwas verschweigen muss. Wenn es im eigenen Leben sowieso keine Rolle mehr spielt und kein Kontakt zur Ex oder dem Kind besteht, was gibt's dann überhaupt für einen Grund so etwas zu verschweigen!?

Und wie die anderen, angeblich so "unerzogenen" Antworter weiter oben schon geschrieben haben, eine Ehe gleich mit einer solch heftigen Lüge zu beginnen scheint mir auch nicht wirklich sinnvoll, denn es gibt mehr blöde Zufälle im Leben, als man manchmal glaubt...
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.2006 23:34    Titel:

Liebe hat etwas mir Ehrlichkeit und Vertrauen zu tun.
Was ist die Basis einer Ehe?
Liebe?
Liebe.

Nachdenkliche Grüße,
Peter
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joellevh



Anmeldedatum: 29.06.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 06.10.2006 17:10    Titel:

Liebe hat etwas mit Ehrlichkeit und Vertrauen zu tun. Ja. Und weiter. Wo ist der Punkt?

Das Verschweigen einer früheren Ehe kann (in dem krassen Ausnahmefall, in dem das betreffende Gericht das seinerzeit so entschieden hat - selbst wenn Gerichte in Deustchland an Vorentscheidungen anderer Gerichte gebunden wären) zu einer Annullierung führen. Und weiter. Hier wurde gefragt, ob etwas bekannt werden kann. Annulierungsgefahr hat ihn nicht interessiert.

Ob ich die einzig richtige Antwort habe ist hier irrelevant - diejenigen, auf die ich mich bezog, haben jedenfall Antworten zu ihren eigenen Fragen (sehr deutsch & sehr typisch: ihr eigenes Leben betreffend?) gegeben..nicht zu derjenigen, die goldritter gestellt hatte.
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