Verfasst am: 10.08.2005 12:03 Titel: Verlobung-Hochzeit In Österreich 2006
Hallo zusammen!
Mein Lebenspartner mit dem ich 2 Jahre zusammen bin fragte mich ob wir uns Verloben. Da sein Scheidungstermin Dezember 2005 feststeht haben wir unsere Hochzeit für nächstes Jahr August geplant.Aber noch keine Vorbereitungen getroffen. Nun ist meine Frage ob eine Verlobung denn überhaupt möglich ist wenn mein Partner noch nicht geschieden ist? Ich habe keine Informationen gefunden darüber.
eine alte Juristenweisheit besagt: " Ein Blick ins Gesetz .... ersparrt Kummer und Geschwätz ... in diesem Falle wären es die §§ 1297 ff. BGB"
Also ein Verlöbnis hat heute nur noch in 2 Fällen Bedeutung:
1. Bei der Zeugenaussage, wobei man -wie bei einer Ehe- ein Zeugnisverweigerungsrecht hat (Dies wird allerdings evtl. auch in Zukunft mit der nächsten StPO Reform abgeschafft aufgrund der "Flucht in das Verlöbnis").
2. Wenn ein Partner aufgrund des Verlöbnisses sehr hohe Aufwendungen in die Gemeinschaft investiert hat und der andere Partner ihm in diesem Glauben lassen wollte und gar nicht heiraten will, sondern z.B. nur die finanziellen Vorteile genießen möchte und letzlich einen Rückzieher macht. In diesem Fall kann es zu einer berechtigten Schadensersatzvorderung kommen.
Ein Verlöbnis hat rechtlich allerdings keine Wirkung, wenn der Partner noch mit einer anderen Person verheiratet ist! Anders würde es gegen die guten Sitten bzw. gegen unsere Kultur- und Gesellschatlichen Normen widerstreben. In unserem Kulturkreis sind Vielehen rechtlich nicht anerkannt.
Fazit: Ihr könnt gerne Ringe tauschen. Ich persönlich finde das auch sehr romantisch. Aber rechtlich hat dieser Ringtausch keine Wirkung. Angst vor strafen braucht ihr auch nicht zu haben ... zumindest in Deutschland nicht (sehe gerade es geht um Österreicht).
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