Anmeldung zur Eheschließung

Lexikon Anmeldung zur Eheschließung

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Eindruck davon geben, was bei der Anmeldung zur Eheschließungzu beachten ist.

Anmeldung zur Eheschließung: Wann machen?

Während sich die Brautleute ihr Standesamt für die Trauung grundsätzlich frei auswählen können, ist das für die Anmeldung zur Eheschließung zuständige Standesamt gesetzlich festgelegt. Die Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich ist, müssen die Verlobten bei dem Standesamt melden, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.

Ablauf und Dokumente der Anmeldung

Zur Anmeldung müssen die Brautleute persönlich erscheinen und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Wenn es sich um Ausländer handelt ist eine Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen und meist auch noch eine Reihe anderer Dokumente. Da die Voraussetzungen im Bezug auf eine Ausländerheirat in jedem Bundesland unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, das zuständige Standesamt zu fragen, welche Dokumente im Einzelnen benötigt werden. Eine Checkliste mit den Dokumenten für diestandesamtliche Trauung finden Sie hier: Dokumente Standesamt

Abstammungsurkunde und Aufenthaltsgenehmigung

Des weiteren muss ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder eine Abstammungsurkunde beigebracht werden. Die Aufenthaltsgenehmigung stellt das Einwohnermeldeamt gegen eine kleine Gebühr aus. Den Auszug aus dem Familienbuch bekommt man beim Standesamt des Wohnortes, in dem die Eltern wohnen und die Abstammungsurkunde führt das Standesamt des jeweiligen Geburtsortes.

Der akademische Grad

Wer einen akademischen Grad besitzt und eine Eintragung in die Heiratsurkunde wünscht, benötigt zusätzlich einen Nachweis wie z.B. ein Diplom. Hat einer der zukünftigen Ehepartner oder auch beide bereits Kinder aus vorangegangenen Beziehungen, wird ein sog. „vermögensrechtliches Auseinandersetzungs-Zeugnis“ des Ortes an dem die Kinder gemeldet sind, benötigt.

Standesamtliche und kirchliche Trauung gemeinsam am Samstag

Ist geplant das die standesamtliche und die kirchliche Trauung an einem Samstag stattfinden sollen, macht es Sinn, dass Standesamt vorher zu fragen, ob eine Samstagstrauung möglich ist? Denn nicht jedes Standesamt führt an jedem Wochenende Trauungen durch, meist gibt es ein festgelegtes Wochenende im Monat.

Tipp: Alles rund um das Thema kirchliche Trauung finden Sie in diesem Hochzeitslexikonbeitrag: Kirchliche Trauung

Gesetzlicher Hintergrund zur Eheschließung

Musste vor dem 1. Juli 1998 noch das Aufgebot (öffentlicher Aushang der Heiratswilligen) beim zuständigen Standesamt bestellt werden, gehört diese Prozedur nun der Vergangenheit an. Nach dem neuen Eheschließungsgesetz wird vom 1. Juli 1998 an das Aufgebot durch eine schriftliche Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Ebenfalls beseitigt wurde die Wartezeit nach der Auflösung der vorangegangenen Ehe. Auch Trauzeugen sind keine Pflicht nicht mehr. Auf Wunsch können jedoch jederzeit ein oder mehrere Trauzeugen an der standesamtlichen Trauung teilnehmen. Sie sehen, eine Hochzeit ist auch mit einigem Papierkram verbunden.

Nach der Anmeldung – nächste Schritte

Nach der Anmeldung zur Eheschließung sollten Sie Ihre Hochzeitsplanungen forcieren und finalisieren. Dazu empfehlen wir folgende Beiträge:

Hochzeitsanzeigen (Geben Sie dasfeierliche Ereignis bekannt!)

Hochzeitsplaner (Unser übersichtlicher Leitfaden für das richtige Planungstiming.)

Hochzeitsorganisation (Wir verraten Ihnen, worauf bei der Organisation der Hochzeit geachtet werden sollte und welche fehler Sie vermeiden sollten!)