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Lexikon Anmeldung zur Eheschließung

Während sich die Brautleute ihr Standesamt für die Trauung grundsätzlich frei auswählen können, ist das für die Anmeldung zur Eheschließung zuständige Standesamt gesetzlich festgelegt. Die Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich ist, müssen die Verlobten bei dem Standesamt melden, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.

Zur Anmeldung müssen die Brautleute persönlich erscheinen und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Wenn es sich um Ausländer handelt ist eine Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen und meist auch noch eine Reihe anderer Dokumente. Da die Voraussetzungen im Bezug auf eine Ausländerheirat in jedem Bundesland unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, das zuständige Standesamt zu fragen, welche Dokumente im Einzelnen benötigt werden.

Des weiteren muss ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder eine Abstammungsurkunde beigebracht werden. Die Aufenthaltsgenehmigung stellt das Einwohnermeldeamt gegen eine kleine Gebühr aus. Den Auszug aus dem Familienbuch bekommt man beim Standesamt des Wohnortes, in dem die Eltern wohnen und die Abstammungsurkunde führt das Standesamt des jeweiligen Geburtsortes.

Wer einen akademischen Grad besitzt und eine Eintragung in die Heiratsurkunde wünscht, benötigt zusätzlich einen Nachweis wie z.B. ein Diplom. Hat einer der zukünftigen Ehepartner oder auch beide bereits Kinder aus vorangegangenen Beziehungen, wird ein sog. „vermögensrechtliches Auseinandersetzungs-Zeugnis“ des Ortes an dem die Kinder gemeldet sind, benötigt.

Ist geplant das die standesamtliche und die kirchliche Trauung an einem Samstag stattfinden sollen, macht es Sinn, dass Standesamt vorher zu fragen, ob eine Samstagstrauung möglich ist? Denn nicht jedes Standesamt führt an jedem Wochenende Trauungen durch, meist gibt es ein festgelegtes Wochenende im Monat.

Musste vor dem 1. Juli 1998 noch das Aufgebot (öffentlicher Aushang der Heiratswilligen) beim zuständigen Standesamt bestellt werden, gehört diese Prozedur nun der Vergangenheit an. Nach dem neuen Eheschließungsgesetz wird vom 1. Juli 1998 an das Aufgebot durch eine schriftliche Anmeldung zur Eheschließung ersetzt. Ebenfalls beseitigt wurde die Wartezeit nach der Auflösung der vorangegangenen Ehe. Auch Trauzeugen sind keine Pflicht nicht mehr. Auf Wunsch können jedoch jederzeit ein oder mehrere Trauzeugen an der standesamtlichen Trauung teilnehmen.
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