Aufgebot

Lexikon Aufgebot

Das Aufgebot ist eine öffentliche Aufforderung an unbekannte Intereßenten zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Im Bezug auf die Eheschließung gibt ein staatliches und ein kirchliches Aufgebot. Beide dienen der öffentlichen Bekanntgabe der beabsichtigten Eheschließung. Seitdem das Ehegesetz aufgehoben ist, gibt es beim Standesamt keinen öffentlichen Aushang mehr. Jedoch haben viele Tageszeitungen die Rubrik „Standesamtliche Nachrichten“. Jedem Brautpaar ist es jedoch freigestellt, seine Heiratsabsicht hier öffentlich zu machen.