Lexikon Kirchliche Trauung
Die Gründe für das „Ja“ vor dem Altar können vielfältig sein. Der Glaube und der tief empfundene Wunsch nach dem Segen für die Ehe von „höherer Instanz“ bewegen die Einen zur Hochzeit in der Kirche. Für die Anderen steht der feierliche Rahmen im Vordergrund, wieder Andere erfüllen damit Eltern und Schwiegereltern einen sehnlichen Wunsch. Wie dem auch sei: im Gegensatz zur standesamtlichen Trauung kann das Brautpaar die kirchliche Trauung stärker mitgestalten. Wohlgemerkt: ein Pfarrer ist kein Zeremonienmeister für eine erhebende Stunden, den man sozusagen buchen kann, weil man Kirchensteuer zahlt. Je besser man sich aber mit dem Pfarrer abstimmt und je mehr man seine Vorstellungen einbringt, desto persönlicher wird der Traugottesdienst werden.Aufgrund der Trennung von Kirche und Staat hat die kirchliche Trauung nur kirchenrechtlichen Charakter. Ausnahmen bilden hier das Vereinigte Königreich, Irland, Spanien und Italien. In diesen Ländern kann die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich gelten.
Wenn man in einer bestimmten Konfession getraut werden will, muss wenigstens ein Partner dieser Glaubensrichtung angehören. Der Pfarrer wird auf jeden Fall ein sog. Traugespräch mit dem Brautpaar führen. Gesprochen wird sowohl über praktisch-organisatorische Punkte als auch über grundlegende Fragen der Ehe. Ablauf und Inhalt des Traugesprächs sind von Pfarrer zu Pfarrer verschieden.
Handelt es sich um Paare mit unterschiedlichen Konfessionen, liegt die Entscheidung bei dem Pfarrern vor Ort, ob diese das Paar trauen möchten oder nicht. Bei der katholischen Kirche ist eine zusätzliche Genehmigung des zuständigen Bischofs notwendig, wenn eine Ehe mit einem orthodoxen Partner oder einem Nicht-Christen geschlossen werden soll.
Der Aufbau der Trauung in einem Wortgottesdienst, zum Beispiel bei der ökumenischen Trauung, entspricht dem Ablauf einer Messfeier bis auf die Eucharestiefeier; auf diese muss im Wortgottesdienst verzichtet werden. Allerdings kann auch ein Wortgottesdienst festlich gestaltet werden, zum Beispiel mit zusätzlichen Liedern und Lesungen – man sollte diesbezüglich den Pfarrer oder darauf ansprechen.
Die katholische Hochzeit
In der katholischen Kirche steht nur heterosexuellen Paaren die Trauung offen. Voraussetzung hierzu ist, das eine standesamtliche Trauung vorangegangen ist. In der Regel findet eine kirchliche Trauung in einer Kirche statt. In Ausnahmefällen kann aber auch eine kirchliche Trauung z.B. im Freien genehmigt werden. Möchte man in einer anderen Gemeinde heiraten, muss der zuständige Pfarrer dem zustimmen und eine sog. „Dimissoriale“ erteilen.
Die katholische Kirche unterscheidet zwischen Wortgottesdienst und Messfeier (Eucharistiefeier). Ist nur ein Ehepartner katholisch, wird in der Regel ein Wortgottesdienst gefeiert.
Für die Anmeldung zur Trauung benötigt man den Personalausweis, die Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit, Firmungszeugnis sowie die Heiratsurkunde des Standesamtes. Die Taufurkunde wird vom Taufpfarramt ausgestellt. Sie darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein Firmungszeugnis ist in der Regel lediglich dann erforderlich, wenn die Firmung nicht auf dem Taufschein verzeichnet ist. Falls man nicht in seiner Heimatgemeinde heiratet, benötiget man zusätzliche eine Traulizenz oder einen sog. Entlassschein des zuständigen Gemeindepfarrers.
Die evangelische Trauung
Eines hat die evangelische Trauung mit der Katholischen gemein, die Ehe wird unter der Voraussetzung geschlossen, dass die Verbindung unauflöslich ist. Eine zweite kirchliche Trauung nach einer Scheidung ist zwar möglich, aber man benötigt dazu eine „Ausnahmegenehmigung“. Ob sie erteilt wird, entscheidet der zuständige Pfarrer.
Folgende Unterlagen sollten zur Anmeldung für die Trauung mitgebracht werden: Personalausweis, Taufschein, Konfirmationsschein und die Heiratsurkunde des Standesamtes. Falls man nicht in seiner Heimatgemeinde heiratet, braucht man noch eine sog Zäsion/Dimissoriale vom „Heimat“ -Pfarrer.
Aufbau der Trauung in einer Messfeier
- Eröffnung
- Empfang des Paares vor der Kirche
- Einzug (mit Orgelspiel)
- Eingangslied
- Begrüßung/Einführung
- Kyrie (Gloria)
- Tagesgebet
Wortgottesdienst
- Lesung und Antwortgesang
- Evangelium
- Predigt
Trauung
- Fragen an die Brautleute
- Segnung der Ringe
- Vermählung
- Bestätigung der Vermählung
- Feierlicher Trauungssegen
- Fürbitten
- Eucharistiefeier
- Gabenbereitung
- Eucharistisches Hochgebet
- Vaterunser
- Friedensgruß
- Kommunion
- Danklied
- Schlußgebet
Abschluss
- Segen
- Auszug aus der Kirche (mit Orgelspiel)
Kirchliche Segnung
Anstatt einer kirchlichen Trauung kann auch ein Segnungsgottesdienst abgehalten werden. Dies ist in einigen Kirchen, überwiegend evangelische Landeskirchen für homosexuelle Paare, erlaubt. Diese Segnungsgottesdienste führt in der Regel der ortsansäßige Pastor durch, sofern er dazu bereit ist.
ökumenische Trauung
Noch bis in die jüngere Zeit hinein war eine kirchliche Trauung zwischen Katholiken und Protestanten nicht möglich, da eine Trauung, die nicht nach katholischen Grundsätzen durchgeführt wurde, nicht gültig war. Seit dem 1.10.1070 hat sich das geändert; nun ist eine konfessionsverschiedene Ehe auch für Katholiken möglich.
Diese „ökumenische“ Trauung kann von einem evangelischen, einem katholischen oder von zwei Geistlichen aus beiden Konfessionen gestaltet werden, wofür es Vorlagen von beiden Kirchen gibt. Beide Pfarrer oder Pastoren wechseln sich dann beim Trauungszeremoniell ab. In der Regel aber nimmt jeweils der Geistliche die Trauung vor, in dessen Kirche sie stattfindet. Grundsätzlich ist die ökumenische Trauung immer ein Wortgottesdienst ohne Messfeier. Für die Anmeldung zu einer ökumenischen Trauung benötigt man: Personalausweis, Taufschein, Firmungsurkunde bzw. Konfirmationsschein, Heiratsurkunde.
Wiederheirat Geschiedener
Da die katholische Kirche das Ehesakrament als einen unauflöslichen Ehebund betrachtet, kann sie die staatliche Ehescheidung nicht als Auflösung des Ehebundes anerkennen. Aus diesem Grund können Geschiedenen zu Lebzeiten ihres früheren Partners grundsätzlich nicht zur katholischen Eheschließung zugelassen werden.
Eine Ausnahme bilden nur die seltenen Fälle, in denen die Kirche die frühere Ehe für nichtig erklärt. Gründe für eine kirchliche Annullierung der Ehe können Unreife der beiden Partner zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung oder das Ablehnen von Kindern des einen Partners sein. Auch bei der evangelischen Kirche gilt die Ehe im Prinzip als unauflöslich; ob Sie ein zweites Mal kirchlich heiraten dürfen, entscheidet der zuständige Pfarrer in Absprache mit dem Dekan.
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