Papiere

Lexikon Papiere

Im Folgenden möchten wir einen kleinen Überblick über die nötigen Papiere für eine Hochzeit geben. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine garantie für eine Vollständigkeit dieser Liste übernehmen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt bzw. für kirchliche Trauung an den bei Ihrer Kirche Zuständigen.

Nötige Papiere in der Bundesrepublik

Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (nicht mit dem im Besitz der Familie befindlichen Familienstammbuch zu verwechseln!) der Eltern beider Partner.
Aufenthaltsbescheinigung (erhält man bei der Meldebehörde des Wohnortes).
Personalausweis oder Reisepass.
Nachweis der Staatsangehörigkeit (speziell bei Ausländern, evtl. auch bei Aussiedlern).
Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der vorausgegangenen Ehen bzw. frühere Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile.
Wenn einer der Partner adoptiert wurde oder schon Kinder hat, benötigt man noch weitere Unterlagen. Im Einzelfall also das jeweilige Standesamt fragen. Das gilt auch für ausländische Staatsangehörige.

Nötige Papiere in der Schweiz

Personenstandsausweis (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes).
Niederlassungsausweis oder Wohnsitzbescheinigung (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle).
Falls einer der Partner geschieden oder verwitwet ist, braucht er zusätzlich den Eheschein und das Scheidungsurteil respektive den Totenschein.
Bei gemeinsamen Kindern benötigt man die Geburtsscheine der Kinder.
Von ausländischen Partnern wird außerdem ein Geburtsschein mit Angaben über die Eltern, ein gültiger Pass sowie ein Zeugnis über die Staatsangehörigkeit und über den Zivilstand gefordert.

Nötige Papiere in Österreich

Abschrift aus dem Geburtenbuch, erhältlich beim Standesamt, bei dem die Geburt eingetragen ist. Die Abschrift darf nicht älter als 6 Monate sein.
Wenn beide Partner auch in dem Ort heiraten, in dem sie geboren sind, reicht die einfache Geburtsurkunde.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Polizeiliche Aufenthaltsbestätigung bzw. Meldezettel, erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen am Wohnsitz.
Nachweis über akademische Grade oder Standesbezeichnungen.
Nachweis über gemeinsame Kinder
Von Ausländer wir ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Falls einer der Partner geschieden oder verwitwet ist, sind zusätzlich folgende Papiere notwendige: Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde) und die Heiratsurkunden aus den Vorehen.

Lesetipps: Für weitere Informationen empfehlen wir die Artikel “Dokumente / Unterlagen Standesamt” und “Dokumente / Unterlagen Kirche“.